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Die Reform des Stabilitätspaktes

Die Europäische Währungsunion befindet sich in einer Krise. Die drastische Erhö-hung der Haushaltsdefizite einer Reihe von Mitgliedsstaaten gefährdet die Stabilität des Euro. Verwundert fragt sich mancher, wie das passieren konnte, da doch der Stabilitätspakt gerade solche Auswüchse verhindern sollte. Die Antwort ist einfach: Der Pakt ist zu weich. Die Fristen, bis seine Vorschriften Wirkung erzielen können, sind viel zu lang, die Entscheidungsvorschriften zu auslegungsfähig.

Wer beim Haushaltsdefizit die erlaubte Grenze von drei Prozent des Bruttoinlands-produkts überschreitet, muss keineswegs eine sofortige Sanktion befürchten. Der Fall Griechenland hat die Schwächen des Paktes schonungslos offen gelegt. Obwohl das Land eine Neuverschuldungsquote von über zwölf Prozent erreicht hat, ist noch keine Strafe angefallen.

Die Erkenntnis aus der Krise ist eindeutig: Der Pakt muss wesentlich verschärft wer-den. Es reicht nicht, wenn nach einem Verstoß gegen die Defizitgrenze lange erörtert wird, wie das betreffende Land auf den Pfad der Tugend zurückgeführt werden kann.

Aus dieser Erkenntnis heraus haben einige Personen und Institutionen Vorschläge für die Reform des Stabilitätspaktes vorgelegt. Unter anderem haben sie angeregt, einen Automatismus für ein Sanktionsverfahren einzuführen und das Stimmrecht im EU-Ministerrat für Länder mit einem übermäßigen Haushaltsdefizit einzuschränken.

Die EU-Kommission hat jetzt ihrerseits Vorschläge vorgelegt. Wesentlicher Punkt ist der Vorschlag, den Haushaltssündern vorübergehend oder dauerhaft keine Mittel aus dem EU-Regionalfonds, dem Kohäsionsfonds sowie aus dem Fonds für die Agrar- und Fischereipolitik zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeit soll schon ange-wandt werden können, sobald ein übermäßiges Defizit festgestellt worden ist. Zudem sollen einige präventive Maßnahmen eingeführt werden, die ein zu hohes Staatsdefi-zit in konjunkturell günstigen Zeiten verhindern sollen.

Ein Grundsatzproblem des Stabilitätspaktes wird durch die Vorschläge nicht gelöst. Es soll nach wie vor keinen Automatismus für bestimmte Sanktionen nach Über-schreiten der Defizitgrenze geben.

Dabei könnte nur eine solche Vorschrift dem Stabilitätspakt die notwendige Wirkung verschaffen. Die Sanktionen müssen unmittelbar nach dem Überschreiten der Gren-ze erfolgen. Nur bei wirklich gravierenden Ereignissen wie Naturkatastrophen dürfen in einem begrenzten Umfang Ausnahmen zulässig sein. Jedes Land weiß dann, was ihm blüht, wenn es sich nicht an die Vereinbarungen hält. Die Ansicht, eine Über-schreitung der Grenze für die Neuverschuldung müsse auch erlaubt sein, um Kon-junktureinbrüche zu verhindern oder zu bekämpfen, ist nicht schlüssig. Die Länder können in Boomzeiten Konjunkturrücklagen bilden, die sie in Abschwungphasen zur Konjunkturstützung einsetzen.

Auch den Vorschlag, das Stimmrecht im Ministerrat für Länder mit einem übermäßi-gen Haushaltsdefizit einzuschränken, hat die EU-Kommission nicht übernommen. Dafür wie auch für den Ausschluss aus der Währungsunion und die Einführung von Regeln für einen Staatsbankrott – auch diese Alternativen waren im Gespräch – ist eine Änderung der Europäischen Verträge erforderlich. Dafür sieht die Kommission zurzeit offenbar keine Bereitschaft bei den Mitgliedsländern.

Nach dem derzeitigen Stand der Beratungen bleibt es also dabei: Über Sanktionen gegen Haushaltssünder entscheiden in jedem Einzelfall die Finanzminister der EU-Staaten. Plakativ ausgedrückt: Weiterhin werden Sünder über Sünder richten.

Das neue SWIFT-Abkommen

Datenschutz und Kriminalitätsbekämpfung stehen oft in einem Widerspruch zueinan-der. Ein deutliches Beispiel dafür ist die Behandlung von Bankdaten im Zahlungsver-kehr zwischen Europa und dem nichteuropäischen Ausland. Dieser Zahlungsverkehr wird über die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication – abge-kürzt SWIFT – abgewickelt. Die SWIFT ist eine 1973 gegründete Genossenschaft der Geldinstitute. Deren Server hatte die US-Regierung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 heimlich kontrolliert, weil sie sich von den Finanztransaktionen zwischen Europa und den USA Hinweise auf mögliche kriminelle Tätigkeiten ver-sprach. Als dies Vorgehen bekannt wurde, hat die SWIFT ihre Serverstruktur so um-gebaut, dass europäische Daten zum Zahlungsverkehr zwischen Europa und den anderen Kontinenten nur noch in Europa gespeichert werden.

Die Mitgliedsländer der Europäischen Union wollen der USA dennoch durchaus den Zugriff auf verdächtige Daten ermöglichen, zumal auch die USA ihrerseits die Straf-verfolgungsbehörden in der EU bei einem Verdacht auf ein Verbrechen mit Daten versorgen. Ein erstes Abkommen zwischen der EU und den USA ist im Februar vom Europäischen Parlament abgelehnt worden.

Die US-Regierung und die Europäische Kommission haben sich jetzt auf ein geän-dertes Verfahren geeinigt, das eine Datenauswertung genau reglementiert und auf eindeutig definierte Fälle beschränkt. Die Auswertung der europäischen SWIFT-Daten im amerikanischen Finanzministerium wird künftig von einem EU-Beamten überwacht. Die EU-Staaten wollen in den nächsten fünf Jahren ein eigenes System zur Überwachung des Zahlungsverkehrs entwickeln, damit nicht in einem Verdachts-fall größere Datenpakete in die USA geliefert werden müssen, sondern nur noch ein-zelne Fahndungshinweise, die die Europäer selbst gewonnen haben. Eine weitere Vorschrift besagt, dass das europäische Polizeiamt Europol bei jeder Anfrage aus den USA überprüft, ob sie nach dem Abkommen gerechtfertigt ist. Das Abkommen sieht eine Beschränkung von Auskunftserteilungen bei dem begründeten Verdacht auf einen terroristischen Anschlag vor. Rasterfahndungen oder andere automatisierte Datenauswertungen sind nicht zulässig. Die US-Behörden müssen die Zustimmung eines EU-Landes einholen, wenn sie Informationen über deren Bürger an einen Dritt-staat weitergeben wollen. Die den USA übermittelten Daten dürfen für maximal fünf Jahre gespeichert werden.

Der innereuropäische Zahlungsverkehr unterliegt nicht der jetzt vereinbarten Über-wachung.

Wer ist am sparsamsten?

Sparen ist eine Tugend – wie uns manche Sprichwörter lehren. Die Statistiker kön-nen uns anhand von langen Zahlenreihen darlegen, wie tugendhaft wir im internatio-nalen Vergleich sind. Ein erster Blick auf diese Zahlen zeigt: Wir sind unter den füh-renden Wirtschaftsnationen nicht die sparsamsten. Ein näherer Blick offenbart, dass sich die Sparquote – die Ersparnis in Prozent des verfügbaren Einkommens – bei uns und in anderen Ländern im Laufe der Zeit erheblich verändert hat. Eines aber hat seit fast zwanzig Jahren Bestand: Die Franzosen sind die sparsamsten! In den besten Zeiten legten sie rund ein Fünftel ihres Einkommens auf die hohe Kante. Im vergangenen Jahr waren es immerhin noch 16,4 %. Lange Zeit kämpften sie mit Ja-pan um den ersten Platz. Doch die Japaner, die in den sechziger und siebziger Jah-ren die Franzosen zeitweise überflügelten, haben in ihrer Sparsamkeit erheblich nachgelassen. In den letzten Jahren haben sie nur noch etwas mehr als 3 % ihres Einkommens gespart.

Die Bürger der USA haben sich ähnlich verhalten. Anfang der achtziger Jahre haben sie noch jeden zehnten verdienten Dollar zur Seite gelegt. Zuletzt brachten sie es nur noch auf eine Quote von 4,3%.

Die Briten haben im vergangenen Jahr den Nutzen des Sparens neu entdeckt. Nachdem sie seit 1995 immer weniger gespart und im Jahr 2008 kaum noch etwas zurückgelegt hatten, stieg ihre Sparquote im vergangenen Jahr sprunghaft auf 7% an.

Eines haben Franzosen, Briten, Japaner und US-Bürger gemeinsam: Sie haben in diesem Jahrzehnt einen wesentlich geringeren Teil ihrer Einkünfte gespart als in den Jahren 1960 bis 1999. Dagegen zeichnen wir uns durch eine gewisse Kontinuität aus. Wir haben in den letzten zehn Jahren zwar auch weniger gespart als noch in den siebziger Jahren, aber die Unterschiede sind weniger gravierend. Seit 1960 ha-ben wir fast jedes Jahr mehr als 10 % unserer Einkünfte nicht ausgegeben.

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