Weser-Ems-Halle



Rechtsdienstleistungsgesetz: Gläubiger im VorteilRechtsdienstleistungsgesetz: Gläubiger im Vorteil

Von Karin Wessels-Kuipers

Aurich. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen steigt weiter. Für dieses Jahr erwartet der Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. (BDIU) rund 125.000 Verfahren; fast ein Fünftel mehr als noch in 2007. Dieser Trend gefährdet die Liquidität der betroffenen Gläubiger. Sie erhalten von ihren berechtigten Forderungen oft kein Cent mehr zurück, sobald ihr Schuldner in die Insolvenz geht.

Eine Verbesserung verspricht jetzt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Es erweitert die Kompetenzen von Inkassounternehmen. Diese dürfen ab Juli 2008 auch das gerichtliche Mahnverfahren durchführen. Bislang war dies Rechtsanwälten vorbehalten.

Gläubigerfreundlich ist hierbei die Tatsache, dass Inkassounternehmen für die Beantragung eines Vollstreckungsbescheides lediglich mit einer Pauschale von 25 € abrechnen dürfen; dies unabhängig von der Höhe der geltend gemachten Hauptforderung.

Inkassounternehmen können somit alle Maßnahmen zum Realisieren unstreitiger Forderungen aus einer Hand anbieten – vom vorgerichtlichen über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur nachgerichtlicher Inkassotätigkeit und der Langzeitüberwachung titulierter Forderungen. Gläubiger erhalten somit alle Dienstleistungen im Forderungsmanagement aus einer Hand. Das kann Zahlungen beschleunigen, die Verfahrenskosten verbilligen und so die Liquidität der Gläubiger verbessern.

„Moskau Team“ darf kein Inkasso durchführen
Der BDIU hat jetzt mit einer Unterlassungsklage gegen das sogenannte „ITM Inkasso-Team-Moskau“ Recht zugesprochen bekommen. Das LG Köln hat in seinem Urteil (33 O 390/06 v. 18.03.08) „ITM“ untersagt, Inkassodienstleistungen anzukündigen („Ihr Schuldner muss kein russisch können um uns zu verstehen“) oder auszuführen. Laut dem Gericht ist die Geschäftstätigkeit des Beklagten „ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen“. Der BDIU begrüßt das erwartete Urteil.

Inkassounternehmen sind seriöse Dienstleister, die unter der Aufsicht der lokalen Gerichtspräsidenten stehen. Sie sind strengen rechtsstaatlichen Verfahrensweisen verpflichtet und müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie umfangreiche theoretische und praktische Rechtskenntnisse nachweisen. Durch ihre Mitgliedschaft haben sich 535 Mitgliedsunternehmen des BDIU darüber hinaus hohe Maßstäbe für das Einziehen von Forderungen gesetzt. Die Mitgliedschaft im Verband gilt daher als ein Qualitätssiegel für seriöses Forderungsmanagement. Zusammen sind die BDIU-Mitgliedsunternehmen beauftragt, ein Forderungsvolumen von derzeit rund 22 Milliarden Euro einzuziehen.

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