Interview mit Jan Eyting, Geschäftsführer der
DEULA Westerstede GmbH
Interview mit Jan Eyting, Geschäftsführer der DEULA Westerstede GmbH

Erstmals „Logistikertag“ mit Fachreferenten in Westerstede

Von Inge Meyer

Westerstede. Hohe Dieselpreise, veränderte EU-Auflagen und das Berufskraftfahrergesetz machen der Transportbranche zu schaffen. Darauf möchte das Bildungs- und Technologiezentrum DEULA in diesem Jahr mehr eingehen und veranstaltet erstmals einen „Logistikertag“. In dem folgenden Interview gibt der neue Geschäftsführer der DEULA Westerstede GmbH, Jan Eyting, einen Einblick in das Schulungsprogramm und die Zusammenarbeit mit Unternehmen.

Seit April letzten Jahres sind Sie neuer Geschäftsführer der DEULA.

Herr Eyting, was haben Sie vorher gemacht und wo möchten Sie Schwerpunkte legen?
Nach einer Ausbildung in der Landwirtschaft habe ich Landwirtschaft und Wirtschaft studiert und war in den vergangenen 15 Jahren in der genossenschaftlichen Warenwirtschaft tätig. Ich habe sowohl die betriebliche Beratung übernommen– von der Existenzgründung über Fusion bis hin zu Liquidationen – als auch Schulungskonzepte zur Verkaufsförderung erarbeitet. In dieser leitenden Tätigkeit sind auch Kommunikationsschulungen erarbeitet worden und hier bei der DEULA möchte ich auf arbeitsmarktorientierte Firmenschulungen einen Schwerpunkt legen. Zum einen werden dies landtechnische Themen, beispielsweise Traktoreneinsatz, und zum anderen wird der Schwerpunkt der Kraftfahrbereich sein, also von der Gabelstaplerfahrerausbildung über Fahrzeugtechnik bis hin zur Fortbildung zum geprüften Industriemeister.

Welche Rolle spielt dabei das Transportgewerbe für Sie als Bildungspartner für die Unternehmen?
Hinsichtlich des demografischen Wandels gibt es zu wenig gut ausgebildete LKW-Fahrer, aber in diesem Punkt ist ein großer Bedarf am Arbeitsmarkt vorhanden. Zusammen mit Transportunternehmen und Spediteuren entwickeln wir bedarfsorientierte Konzepte, die passgenau an den vorhandenen Kenntnissen des Fahrers ansetzen. Zusammen mit LIT in Brake wurde dies erstmals erfolgreich abgeschlossen. Einerseits ist es möglich, dass LKW-Fahrer, die vor einem längeren Zeitraum die Führerschein-Klasse II abgelegt haben, hier bei der DEULA in punkto Fahrpraxis und theoretischer Anforderungen geschult und für den Arbeitsmarkt fit gemacht werden. Andererseits bieten wir in unserer anerkannten Fahrschule die Führerscheinausbildung der Klassen C/CE im Drei-Wochen-Rhythmus an, welche im vergangenen Jahr mit über 250 erfolgreichen Teilnehmern gut angenommen wurde. Eine Besonderheit und bei unseren jungen Teilnehmern sehr beliebt ist die Ferienfahrschule, in der schnelle Lerner ihren Führerschein der Klassen T oder B/BE machen können.

Schulen Sie LKW-Fahrer auch hinsichtlich des digitalen Tachographen bzw. EU Lenk- und Ruhezeiten?
Die DEULA bietet sowohl die beschleunigte Grundqualifikation als auch die Modul-Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer, beispielsweise Fahrpraxis, Eco-Training oder Ladungssicherung, an. Dazu kommen auch neue Anforderungen an das Profil eines LKW-Fahrers im Bereich Kundendienst. Er muss auch schon mal Reklamationen vor Ort annehmen und er muss auch dementsprechend einen Lieferschein lesen können. Mit der neuen Marktanpassung, also bedarfsgerechte Schulungskonzepte mit der Transportbranche zu erarbeiten und diese entsprechend zertifizieren zu lassen, ist es auch möglich, Zuschüsse für die Weiterbildung zu erhalten.

Wann werden die ersten Schulungen auf einem sogenannten Giga-Liner stattfinden?
Eigentlich wollten wir schon zu Beginn des neuen Jahres einen Giga-Liner hier haben, um erste Testfahrten zu machen und auch einmal zu schauen, wie sich ein Giga-Liner beispielsweise bei einer Kreiselbefahrung verhält. Natürlich werden wir bei Bedarf spezielle Schulungen auf dem 25,25 m langen Giga-Liner integrieren, aber momentan gibt es diesbezüglich keine gesetzlichen Vorgaben. Wir werden uns aktiv an diesem und weiteren Fachthemen der Logistikbranche beteiligen. Dazu veranstalten wir erstmals einen DEULA-Logistikertag voraussichtlich im März, an dem viele Fachreferenten zu den unterschiedlichsten Themen referieren. Auch der demografische Wandel und die somit fehlenden Nachwuchskräfte für die Transportbranche, stehen auf der Tagesordnung.

Eine letzte Frage:
Das Image der Berufskraftfahrer hatte viele Jahre einen negativen Beigeschmack und wenn sich Schulabgänger für eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer entschieden haben, wurde der Lernstoff oftmals unterschätzt.

Wie sieht das heute aus?
In punkto Ausbildung hat sich die Lehre zum Berufskraftfahrer in den vergangenen drei Jahren etabliert und hier werden steigende Zahlen in den Berufsschulklassen gemeldet. Zudem wird die Qualifizierung zum Berufskraftfahrer auch finanziell unterstützt, da der Führerschein C/CE inkl. der erforderlichen Grundqualifikation in der Regel knapp 5.000 Euro kostet. Außerdem sind die Verdienstmöglichkeiten für Berufskraftfahrer angestiegen, da der Bedarf seitens der Unternehmen immer größer wird.

Die Oldenburgische HK informierte zur neuen
Geräte- und Gesetzeslage
Die Oldenburgische HK informierte zur neuen Geräte- und Gesetzeslage

Digitaler Tachograph: Bedienungsfehler können teuer werden

Von Heiko Olzewski
Oldenburg.
Auf deutsche Transportunternehmen rollt gerade einiges zu. Gleich drei wichtige EU-Verordnungen bringen einschneidende Änderungen zum Berufs- und Marktzugang, zur Datenspeicherung und zum Europaweiten Abgleich. Seit dem 4. Dezember 2011 sind die Verordnungen (EG) Nr. 1071-1073/2009 bereits unmittelbar geltendes Recht. Deshalb brachte die IHK Oldenburg vier hochkarätige Experten zusammen, um ihren Mitgliedern die wichtigsten Fallstricke aufzuzeigen.

Axel Menze, Schroiff GmbH & Co. KG, Bremen stellte die seit Oktober erhältliche, neue Generation des Digitalen Tachographen vor. Seit 2006 sind Digitalgeräte vorgeschrieben und können in jedes aktuelle Fahrzeug eingebaut werden. Analog stirbt aus. Dafür nimmt die Manipulationssicherheit zu – ab 2013 sollen Sensoren zweifach verbaut werden – Preissteigerung garantiert.

Für Diskussionen sorgte die „1-Minuten-Regelung“ der neuen Geräte. Heißt: Innerhalb einer Minute bestimmt das längste andauernde Ereignis, wie diese 60 Sekunden gewertet werden. Ganz Clevere im Publikum des randvollen Saals fragten deshalb, ob sie dann per Stoppuhr 25 Sekunden fahren 35 Sekunden halten, kurz warten und dann wieder 25 Sekunden anfahren könnten, und dies dann als Halt gewertet würde? Was komisch klingt, hat einen handfesten Hintergrund. Arbeitszeit der Fahrer ist Geld – bei Überschreitung der Sozialvorschriften sogar teures Bußgeld. Lenkzeiten, Arbeitszeiten, Standzeiten und Pausen müssen klar definiert werden. Spediteure und Fahrer fürchten deshalb, dass sich bei Rangierfahrten auf Betriebshöfen, Umsetzen in der Nacht oder Waschen vieler LKW durch einen Mitarbeiter mit einer Fahrerkarte viele „falsche“ Zuordnungen aufschaukeln. Axel Menze empfiehlt: „Im Zweifel sollte sich der Fahrer z.B. eine Bestätigung vom Lademeister geben lassen.“

Weit schwerer wiegen Fehlbedienungen des Digi-Tachos durch die Fahrer. Das Gerät muss in den richtigen Modus geschaltet und die nötigen Daten eingegeben werden. Der DT vergisst nichts: Ortsangabe Schichtbeginn/Ende, Sicht- und Funktionskontrollen, Fahrten ohne Fahrerkarte, Geschwindigkeitsüberschreitungen. Kontrollbeamte haben per Mausklick Speicherzugriff auf die letzten 28 Tage. Der Fahrer haftet für die lückenlose Dokumentation. Da kann schon mal ein1.200-Euro Bußgeld auflaufen. Bei Problemen also lieber einen Massenspeicher-Download machen.

„Dank“ vereinfachender Digitaltechnik erhöht sich auch die Kontrolldichte, am Straßenrand und als Betriebskontrolle. Beim Abgleich mit anderen Dateien entlarvt so die Mautabrechnung manche „Werkstattfahrt“ oder die Unterlagen des Hauptarbeitgebers die Gesamtzeiten des Aushilfsfahrers. „Wir kündigen Betriebskontrollen vorher an“, so Karl-Emil Krüger, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg, „Wir sind ja clever. Dann haben die Unternehmen alle Zeit der Welt, die Dinge zu regeln – und vor Gericht kann niemand behaupten, es war eine Überraschung.“ Welcher Betrieb dran ist, ergibt sich aus einem Ampel- und Punktesystem. Trotz „grüner Ampel“ sollen auch Firmen gecheckt werden, die „ganz auffällig geringe Punktzahlen“ haben, obwohl sie aus Branchen mit hoher Verstoßdichte kommen, wie etwa Kühltransporte. „Wir beraten aber lieber, damit die Unternehmen alles richtig machen. Ich verdiene keinen Cent mehr, wenn ich hohe Bußgelder aufdrücke,“ bot Krüger flexible Hilfe auch außerhalb normaler Behördenzeiten an.

Summierte Fehler von Fahrern oder Disponenten können schlimmstenfalls auch den Verkehrsleiter“ (bisher: „Fachkundiger“) eines Unternehmens, Kopf- und Kragen kosten. Sogar europaweit. „Voraussichtlich zum Januar 2012 wird nach EU-Vorgabe die öffentlich zugängliche Verkehrsunternehmensdatei installiert“, berichtete Marianne Heesing, Bundesamt für Güterverkehr, Hannover. Zentral gespeichert werden: Unternehmensdaten, Anschrift/Niederlassung, Verkehrsleiter, Zulassungsart der erfassten Fahrzeuge und schwerwiegende Verstöße. „Das wird keine Super-Giga-Datei, weil die einzelnen Verstöße weiter lokal gespeichert bleiben“, versprach Marianne Heesing. „Die Unternehmen können aber öffentlich einsehen, wem eine Lizenz erteilt worden ist, wem nicht und welcher Verkehrsleiter in welchem Unternehmen steht.“ Ganz wichtig: Hier steht auch, wer für ungeeignet erklärt wurde, die Verkehrstätigkeit eines Unternehmens zu leiten. Das kann faktisch zum EU-weiten Berufsverbot werden. Denn eine nationale Kontaktstelle meldet die Zuverlässigkeitsinfos ins Ausland. Ab 2013 prüfen die Behörden routinemäßig bei jedem Antrag auf eine Gemeinschaftslizenz, ob der Verkehrsleiter in einem Land sanktioniert wurde.

Seit dem 4. Dezember benötigen alle Güterkraftverkehrs- und Omnibusunternehmen einen internen oder externen „Verkehrsleiter“. Das bleiben in der Regel die bisherigen Fachkundigen. Der neue Beruf des VL braucht praktisch eine IHK-Fachkundeprüfung. Die gewohnten Ausbildungsberufe und Studiengänge werden zukünftig als Fachkundenachweis nicht mehr anerkannt. Das gilt aber nur für Ausbildungen nach den 4.12.2011. Qualifikationen der bisherigen Fachkundigen können umgeschrieben werden. Ältere Fachkundebescheinigungen ohne Nummer müssen allerdings eingereicht werden, weil das Register nun eine eindeutige Nummer verlangt.

Expertentipp von Rudi Schotter, Oldenburgische IHK: Möglichst nur noch einen Verkehrsleiter nennen, damit Verstöße im Betrieb nicht auch die Zuverlässigkeit anderer Mitarbeiter belasten. Denn: Anhang IV der neuen VO (EG) Nr. 1071/09 enthält eine „Todsündenliste“ für die Zuverlässigkeit des VL und des Unternehmens, wie: Überschreitung der 6/14 Tage-Höchstlenkzeit um 25% oder Überschreitung Tageslenkzeit 50% ohne Pause oder ununterbrochene Ruhezeit von 4,5 Stunden oder Verwendung von der Fahrerkarte eines anderen Fahrers. Extrem wichtig ist es deshalb, die Fahrer am digitalen Tacho zu „schulen, schulen, schulen“, brachte es Krüger auf den Punkt. Und zwar nicht nur der Form halber in günstigen Großgruppen, sondern so, dass jeder das Gerät beherrscht und z.B. einen Stau als ‚Besonderes Ereignis, dass die Pause verhindert‘ markieren kann. Die Kosten sind schnell wieder eingefahren.

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